Aktuelles 27.11.2024

Für Privatpatienten – Jahresabschluss 2024

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Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

im privatärztlichen Bereich geht Ihnen unterjährig in der Regel erst dann eine Rechnung der privatärztlichen Verrechnungsstelle zu, wenn ein Rechnungsbetrag – unter Umständen kumuliert über einen längeren Zeitraum im Kalenderjahr, wenn z.B. nur Rezeptbestellungen erfolgen – von mindestens 50 Euro erreicht ist.

Für Ihren und unseren Rechnungsabschluss 2024 ist es notwendig, dass wir diesen Filter ab einschließlich Freitag, 13.12.2024 bis Freitag, 27.12.2024 auf 0 Euro setzen, sodass Ihnen bei erbrachten Leistungen in diesem Zeitraum unter Umständen Rechnungen mit Beträgen unter 50 Euro von der PVS zugehen.

Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Ihr Praxisteam der Gemeinschaftspraxis Dr. Laszlo

Gemeinschaftspraxis Dres. Laszlo

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